companydirectorylist.com  全球商業目錄和公司目錄
搜索業務,公司,産業 :


國家名單
美國公司目錄
加拿大企業名單
澳洲商業目錄
法國公司名單
意大利公司名單
西班牙公司目錄
瑞士商業列表
奧地利公司目錄
比利時商業目錄
香港公司列表
中國企業名單
台灣公司列表
阿拉伯聯合酋長國公司目錄


行業目錄
美國產業目錄












Canada-0-LABORATORIES 公司名錄

企業名單和公司名單:
L E C C
公司地址:  1195 Rue Ampere,BOUCHERVILLE,QC,Canada
郵政編碼:  J4B
電話號碼:  4504493372
傳真號碼:  
免費電話號碼:  
手機號碼:  
網址:  
電子郵件:  
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  Associations
銷售收入:  
員工人數:  
信用報告:  Institution
聯繫人:  

美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  HOTELS & MOTELS BEST WESTERN
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  VACUUM CLEANERS
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  HOTELS & MOTELS TRAVELODGE
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  BANQUET FACILITIES
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  FARM LABOR CONTRACTORS
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  GARAGES AUTO REPAIRING
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  RESTAURANTS
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  BANQUET FACILITIES
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  
美國SIC代碼:  0
美國的SIC目錄:  RESTAURANTS
Show 68927-68937 record,Total 69537 record
First Pre [6262 6263 6264 6265 6266 6267 6268 6269 6270 6271] Next Last  Goto,Total 6322 Page










公司新聞:
  • Erteilungsvoraussetzungen - BMI
    Für die Erteilung folgender Aufenthaltstitel müssen keine ausreichenden Existenzmittel nachgewiesen werden: Fremde müssen über eine in Österreich leistungspflichtige und alle Risiken abdeckende Krankenversicherung verfügen
  • § 51 NAG Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht von . . . - JUSLINE Österreich
    1 Ziffer eins in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2 Ziffer 2 für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
    Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel in der Regel nur erteilen, wenn die der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht
  • 4 Anspruch auf Ausgleichszulage bei rechtmäßigem Aufenthalt wegen . . .
    Unionsrechtlich soll die Voraussetzung der ausreichenden Existenzmittel verhindern, dass Personen, die ihr Aufenthaltsrecht ausüben, während ihres ersten Aufenthalts die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats unangemessen in Anspruch nehmen (ErwG 10 RL 2004 38 EG)
  • RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext für Ra 2017 21 0222 . . .
    Nach Art 8 Abs 4 der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004 38 EG) dürfen die Mitgliedstaaten keinen festen Betrag für die Existenzmittel festlegen, die sie als ausreichend betrachten, sondern müssen die persönliche Situation des Betroffenen berücksichtigen
  • Sonstige Niederlassungsformen - Migration
    Ausreichende Existenzmittel: Drittstaatsangehörige müssen über feste und regelmäßige Einkünfte verfügen, die ihnen eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialhilfeleistungen ermöglichen Die Höhe dieser Einkünfte muss bestimmten Richtsätzen entsprechen
  • Gemeinschaftliches Niederlassungsrecht - WKO
    eine Ausbildung bei einer öffentlichen oder rechtlich anerkannten privaten Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über eine ausreichende Krankenversicherung und über ausreichende Existenzmittel verfügen
  • VwGH: Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern für mehr als . . .
    Bei der Beurteilung, ob ein Unionsbürger über ausreichende Existenzmittel verfügt, um ein Aufenthaltsrecht nach Art 7 Abs 1 lit b der Freizügigkeitsrichtlinie - in Österreich umgesetzt durch § 51 Abs 1 Z 2 NAG - in Anspruch nehmen zu können, ist eine konkrete Prüfung der wirtschaftlichen Situation jedes Betroffenen vorzunehmen, ohne die
  • EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Anmeldebescheinigung und . . .
    in Österreich Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer oder Selbstständige sind oder für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder
  • RIS - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 51 - Bundesrecht . . .
    für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, oder




企業名錄,公司名錄
企業名錄,公司名錄 copyright ©2005-2012 
disclaimer