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公司新聞:
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht Besuchsrecht
Die Eltern können beschließen, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt oder nur bei einem Elternteil Im letzteren Fall hat der andere Elternteil in der Regel das Recht, das Kind zu bestimmten Zeiten zu sehen und in Kontakt mit ihm zu treten (Umgangsrecht) Mit dem Sorgerecht ist eine Reihe anderer Rechte und Pflichten im
- Recht auf Familienleben - Die Europäische . . .
Dies schließt das Recht von Eltern auf Sorgerecht und Kontaktmit ihren Kindern ein, sowie die Rechte von Kindern, bei ihren Eltern zu sein Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trägt dazu bei, Familien vor einer unrechtmäßigen Trennung zu schützen – dies schließt auch den Schutz der Rechte von Eltern ein, entführte Kinder
- Elterliche Verantwortung, Sorgerecht und Besuchsrecht nach . . .
Als Elternteil sind Sie für die Erziehung und Bildung sowie das Eigentum Ihres Kindes verantwortlich Außerdem dürfen Sie Ihr Kind rechtlich vertreten In allen EU-Ländern übernimmt die Mutter, ebenso wie der mit der Mutter verheiratete Vater, automatisch die elterliche Verantwortung für das Kind
- Nach Trennungen: Darf man mit Kindern Urlaub im Ausland . . .
Wenn ein Elternteil alleine mit seinen Kindern ins Ausland verreist, kommt es vor allem bei Flugreisen immer wieder zu Problemen beim Check-in am Flughafen oder bei der Einreise in das Urlaubsland
- Erziehung durch beide Elternteile - UN-Kinderrechtskonvention
Mit dem in Artikel 18 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigten Grundsatz der Verantwortlichkeit beider Elternteile für die Erziehung und Entwicklung des Kindes übernimmt das Übereinkommen einen Standard, der bereits in anderen Vertragswerken zum Schutz der Menschenrechte verankert ist Insoweit ist z B auf Artikel 23 Abs 4 des Internationalen Paktes…
- BfJ - Hinweise zu internationalen Sorgerechtskonflikten
Wurde ein Kind nach Deutschland entführt, gelten im Prinzip die gleichen Grundsätze wie bei der Entführung ins Ausland (siehe oben unter III 1 -4 ) Der im Ausland zurückgelassene Elternteil kann sich an die dortige Zentrale Behörde mit der Bitte um Hilfe wenden
- Internationale Zuständigkeit für Sorge- und Umgangsverfahren
Wenn deutsche Gerichte zuständig sind, wenden sie gemäß Art 15 Haager Kinderschutzübereinkommen deutsches Recht an Die Anerkennung von Entscheidungen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang, die im Ausland getroffen wurden, hängt in Deutschland vom Herkunftsland der Entscheidung ab Entscheidungen aus EU-Staaten (außer Dänemark)
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